Neue Mitglieder? Ja, gerne! Aber wie schaffen wir das?

Dem Thema “Mitgliedergewinnung” war schon vor den Corona-Zeiten ein aktuelles Thema. Nach Corona ist noch wichtiger geworden, denn die Chöre kämpfen mit schwindenden Mitgliederzahlen. Die nächste Online-Veranstaltung aus der Reihe “Ausgefuchst! Wissen. Praxis. Austausch.” am 19. April von 19.00-20.30 Uhr widmet sich diesem Thema. Anhand von Praxisbeispielen wird einem gezeigt, wie man Schritt für Schritt die richtige Strategie zur Mitgliedergewinnung aufbaut.

Referentinnen sind Henrike Melcher (Perkussionistin, Referentin im Kompetenznetzwerk NEUSTART AMATEURMUSIK, Vorstandsmitglied von Musiker ohne Grenzen – Olón e.V.) und

Judith Reitelbach (Finanzvorstand der Deutschen Chorjugend e.V., Chorsängerin)

Die Anmeldung erfolgt über das Kontaktformular auf der folgenden Seite: https://frag-amu.de/ausgefuchst/


Post vom Bundesanzeiger Verlag zum Transparenzregister

 

 

 

Versand Gebührenbescheide

 

 

Aus aktuellem Anlass weisen wir daraufhin, dass derzeit an transparenzpflichtige Rechtseinheiten Gebührenbescheide für die Führungsgebühr versendet werden.

 

Gemäß § 24 Abs. 1 GwG erhebt die registerführende Stelle von allen transparenzpflichtigen Vereinigungen und Rechtsgestaltungen Gebühren für die Führung des Transparenzregisters. Dies gilt unabhängig davon, ob eine entsprechende Vereinigung zu einer Mitteilung an das Transparenzregister verpflichtet ist oder die Pflicht nach § 20 Abs. 2 GwG auch ohne eigene Mitteilung als erfüllt gilt. Unerheblich ist darüber hinaus auch, ob tatsächlich eine Mitteilung an das Transparenzregister erfolgte oder nicht. Einzelheiten hierzu können Sie der Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums der Finanzen zum Transparenzregister (Transparenzregistergebührenverordnung - TrGebV) entnehmen.

 

 

 



                                                                                                         

In den letzten Tagen erreichten unsere Geschäftsstelle vermehrt Anfragen aufgrund von Rechnungen für Gebühren, die die Bundesanzeiger Verlag GmbH für die Führung des sog. Transparenzregisters erhebt. Diese Rechnungen sind formal korrekt und müssen in jedem Fall beglichen werden.

 

Die gute Nachricht: Eine Gebührenbefreiung für gemeinnützige Vereine (steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) ist seit dem Jahr 2020 möglich. Außerdem erfolgt die Eintragung in das Transparenzregister für Vereine, die im Vereinsregister eingetragen sind, automatisch.

 

Aber: Vereine müssen Befreiung aktiv beantragen. Diese Gebührenbefreiung gilt nur auf Antrag, nicht rückwirkend und nur bei Einreichung aller erforderlichen Unterlagen. Anträge auf Gebührenbefreiung können elektronisch (per E-Mail) an die Adresse gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de übermittelt werden. Alternativ ist eine Registrierung über das Portal (www.transparenzregister.de) möglich.

 

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

 

  • Auszug aus dem Vereinsregister
    (Nachweis der Berechtigung, für die Vereinigung handeln zu dürfen)

  • Kopie des Personalausweises
    (Nachweis der Identität. Als Identitätsnachweise gelten ausschließlich die in § 3 der Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung aufgeführten Dokumente.)

  • Freistellungsbescheid
    (Nachweis der Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke durch das zuständige Finanzamt)

 


Empfehlung an unsere Mitgliedsvereine: Stellen Sie einen Antrag auf Gebührenbefreiung - wie oben beschrieben - proaktiv, auch wenn Sie noch keine Rechnung erhalten haben!

Leider ist es den Bundesverbänden bisher nicht gelungen, eine bürokratieärmere Lösung, also die oben beschriebene, herbeizuführen. Eine tatsächliche Verbesserung steht möglicherweise für das Jahr 2025 in Aussicht. Eine Abwägung, ob sich der Aufwand der (mehrmaligen) Antragstellung (der Antrag auf Gebührenbefreiung ist erneut zu stellen, sobald Sie einen neuen Freistellungsbescheid Ihres Finanzamtes erhalten haben) lohnt oder ob die geringen Gebühren entrichtet werden, bleibt selbstverständlich Ihnen überlassen.

 

 

> Musteranschreiben zum Antrag auf Gebührenbefreiung      Bereits weiter unten angehängt !
> Anleitung zur Registrierung auf www.transparenzregister.de
> Gesetzesgrundlage zur Gebührenbefreiung: §4 TrGebV.
> Grundlegende Informationen des Bundesverwaltungsamts zum Transparenzregister

 



Das Transparenzregister                       

 

wurde mit dem neuen Geldwäschegesetz (GwG) 2017 eingerichtet. In dem Register sollen die wirtschaftlich Berechtigten von im Gesetz näher bezeichneten Gesellschaften und Vereinigungen erfasst werden.

 

 ·    Wirtschaftlich Berechtigte sind im Allgemeinen natürliche Personen, die entweder     Eigentümer sind oder aber sonstige maßgebliche Kontrolle ausüben .

 

Von den wirtschaftlich Berechtigten sind

 1.  Vor- und Nachname,

 2.  Geburtsdatum,

 3.  Wohnort,

 4.  Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses sowie

 5.  Staatsangehörigkeit (seit 2020)

 einzutragen.

 

Ausnahmen von der Eintragungspflicht bestehen,

 ·    wenn sich die Angaben nach Nr.1 bis 4 zu den wirtschaftlich Berechtigten bereits aus den im GwG genannten Dokumenten im Handelsregister oder anderen öffentlichen Registern elektronisch abrufen lassen
sowie

       bei börsennotierten Gesellschaften oder Gesellschaften, die dem Gemeinschaftsrecht entsprechenden Transparenzanforderungen oder gleichwertigen internationalen Standards unterliegen.

 

Die Eintragungen in das Transparenzregister sind elektronisch unter www.transparenzregister.de vorzunehmen. Die Eintragung ist kostenlos.

Das Transparenzregister wird vom Bundesanzeiger Verlag geführt.

 

Verstöße gegen die oben genannten Transparenzpflichten sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Hierfür ist das BVA zuständig.

 

 



MUSTERANSCHREIBEN

                                                                                                     (NAME DES VEREINS /                                                                                                                     ADRESSE)

 

 

 

Transparenzregister

Bundesanzeiger Verlag GmbH

Amsterdamer Straße 192

50735 Köln

 

 

 

Per E-Mail an: gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de

 

 

 

Antrag auf Gebührenbefreiung

(VEREINSREGISTERNUMMER)

 

  

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit stelle ich einen Antrag auf Gebührenbefreiung für den (NAME DES VEREINS / ADRESSE), mit der Vereinsregisternummer (VEREINSREGISTERNUMMER falls vorhanden)und zwar für die Gebührenjahre, für die ein steuerbegünstigter Zweck anhand der beigefügten Unterlagen nachgewiesen wird.

 

Ich erkläre, dass ich als (FUNKTION DES ANTRAGSTELLERS / DER ANTRAGSTELLERIN) dazu berechtigt bin, den Antrag auf Gebührenbefreiung zu stellen. Als Nachweis finden Sie im Anhang den Auszug aus dem Vereinsregister.

 

Als Nachweis meiner Identität lege ich Ihnen eine Kopie meines Personalausweises bei.

 

Als Nachweis der steuerbegünstigenden Zwecke des (NAME DES VEREINS) finden Sie im Anhang den aktuellen Freistellungsbescheid.

 

(Falls ein Anwalt den Antrag für den Verein stellt)

Anbei finden Sie außerdem die Bevollmächtigung durch den Verein.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)



Musterbrief - E-Mail-Anschreiben: Musterbeispiel

 

Praktisches Beispiel: Gebührenbefreiung

 

So kann es gehen:

 
 

Von: Helga Mustermann <1.vorsitzende@musterverein.de>
Gesendet: Montag, 23. März 2020 13:29
An:
gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de
Betreff: Befreiung Jahresgebühr Transparenzregister

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit beantragen wir die Befreiung von der Jahresgebühr für 2021 und folgende Jahre für das Transparenzregister.

 

In der Anlage erhalten Sie die gewünschten erforderlichen Unterlagen (Registerauszug und Freistellungsbescheid).

 

Gern stehen wir für Rückfragen zur Verfügung und bitten um Übersendung der Gebührenbefreiung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Helga Mustermann

1. Vorsitzende -Musterverein e.V.

Musterstr. 123

12345 Musterhausen

 





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                 Vielen Dank an RA Malte Jörg Uffeln



RUNDFUNKBEITRAG

 

 Sehr geehrte Vereinsvorstände,

es erreichen uns Anfragen von Vereinen bezüglich des Rundfunkbeitrages.

Da die Vereine in der Regel kein eigenes Vereinslokal unterhalten, ist auf dem Fragebogen das Kreuz bei >> Nein, ich habe nichts anzumelden...>> habe keine Betriebsstätte zu machen.

Der Fragebogen muß beantwortet werden!

 

 

 



Hilfe bei der Vorbereitung und Durchführung von Konzerten, Vereinsjubiläen und anderen musikalischen Veranstaltungen

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Das erfolgreiche Konzert
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Das gute Programm Teil 1
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Das gute Programm Teil 2
Das gute Programm Teil 2 Programmbeispie
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Hilfe bei Vereinsführung

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Der inaktive Verein
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e.V. oder nicht e.V. ?
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Informationen zur Gemeinnützigkeit

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informationen zum kopieren von noten

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Was ist erlaubt? Und was nicht?
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Info´s zu MSB - versicherungen

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Versicherungsleistungen für MSB-Mitglieder ab 2018
MSB-Versicherungsleistungen ab 2018.pdf
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formulare für datenschutzerklärungen

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Datenschutz-Grundverordnung
DatenschutzGrundverordnung.pdf
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Datenschutzeinwilligung
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Einwilligung Fotos
Muster 2 Einwilligung Fotos.doc
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Einwilligung Fotos Minderjähriger
Muster 3 Foto-Einwilligung Minderjaehrig
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Datenschutzverpflichtung, Hauptamtliche Mitarbeiter
Muster 4 Datenschutzverpflichtung Haupta
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Datenschutzverpflichtung, Ehrenamtliche Mitarbeiter
Muster 5 Datenschutzverpflichtung Ehrena
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Datenschutzverpflichtung, Vereinsaufnahme
Muster 6 Datenschutz Vereinsaufnahme.doc
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